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Zitierfest

LkrO · Landkreisordnung für den Freistaat Bayern

Art. 20 LkrO – Inkrafttreten; Ausfertigung und Bekanntmachung

Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.

(1) Satzungen treten eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. In der Satzung kann ein anderer Zeitpunkt bestimmt werden, in bewehrten Satzungen und anderen Satzungen, die nicht mit rückwirkender Kraft erlassen werden dürfen, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag.

(2) Satzungen sind auszufertigen und im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst im Amtsblatt der Regierung oder des Bezirks oder im Staatsanzeiger bekanntzumachen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 20 LkrO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 20 LkrO? Zitiere den Wortlaut.“

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