(nicht besetzt)
KV M-V · Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024
§ 55 KV M-V
Amtliche Fassung, Stand 08.07.2026.
Verweise
Vorschriften, die auf § 55 KV M-V verweisen
- § 64 KV M-V – Sondervermögen
- § 70b KV M-V – Sonstige Vorschriften für Kommunalunternehmen
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 55 KV M-V nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 55 KV M-V? Zitiere den Wortlaut.“