Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 75 Abs. 1 oder 3 bezieht, können eingezogen werden.
IfSG · Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
§ 76 IfSG – Einziehung
Amtliche Fassung, Stand 04.03.2026.
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„Was regelt § 76 IfSG? Zitiere den Wortlaut.“