Die nähere inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Abendhauptschulen, der Abendrealschulen, der Abendgymnasien und der Hessenkollegs erfolgt durch Rechtsverordnung; dabei sind die besonderen pädagogischen Bedingungen der Schulen für Erwachsene zu berücksichtigen.
HSchG HE · Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2023
§ 47 HSchG HE – Nähere Ausgestaltung der Schulen für Erwachsene
Amtliche Fassung, Stand 22.06.2026.