Die Abteilungen A und B werden in getrennten Registern nach den beigegebenen Mustern geführt.
HRV · Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters
§ 39 HRV
Amtliche Fassung, Stand 08.12.2025.
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„Was regelt § 39 HRV? Zitiere den Wortlaut.“