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Zitierfest

HRV · Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters

§ 39 HRV

Amtliche Fassung, Stand 08.12.2025.

Die Abteilungen A und B werden in getrennten Registern nach den beigegebenen Mustern geführt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 39 HRV nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 39 HRV? Zitiere den Wortlaut.“

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