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Zitierfest

GO NRW · Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Bekanntmachung der Neufassung

§ 132 GO NRW – Auftragsangelegenheiten

Amtliche Fassung, Stand 01.01.2026.

Bis zum Erlaß neuer Vorschriften sind die den Gemeinden zur Erfüllung nach Weisung übertragenen staatlichen Angelegenheiten (Auftragsangelegenheiten) nach den bisherigen Vorschriften durchzuführen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 132 GO NRW verweisen