Diese Verordnung gilt nur für Verfahren in Bezug auf einen Schuldner, der Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in der Union hat.
EuInsVO · Europäische Insolvenzverordnung
Erwägungsgrund 25 EuInsVO
Amtliche Fassung, Stand 06.11.2025.
EuInsVO · Europäische Insolvenzverordnung
Diese Verordnung gilt nur für Verfahren in Bezug auf einen Schuldner, der Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in der Union hat.