Bei der Ausarbeitung oder bei der Änderung oder Erweiterung solcher Verhaltensregeln sollten Verbände und oder andere Vereinigungen, die bestimmte Kategorien von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten, die maßgeblichen Interessenträger, möglichst auch die betroffenen Personen, konsultieren und die Eingaben und Stellungnahmen, die sie dabei erhalten, berücksichtigen.
DSGVO · Datenschutz-Grundverordnung
Erwägungsgrund 99 DSGVO
Amtliche Fassung, Stand 04.05.2016.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Erwägungsgrund 99 DSGVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Erwägungsgrund 99 DSGVO? Zitiere den Wortlaut.“