Der Auftragsverarbeiter sollte erforderlichenfalls den Verantwortlichen auf Anfrage bei der Gewährleistung der Einhaltung der sich aus der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung und der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde ergebenden Auflagen unterstützen.
DSGVO · Datenschutz-Grundverordnung
Erwägungsgrund 95 DSGVO
Amtliche Fassung, Stand 04.05.2016.