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Zitierfest

DSGVO · Datenschutz-Grundverordnung

Erwägungsgrund 95 DSGVO

Amtliche Fassung, Stand 04.05.2016.

Der Auftragsverarbeiter sollte erforderlichenfalls den Verantwortlichen auf Anfrage bei der Gewährleistung der Einhaltung der sich aus der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung und der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde ergebenden Auflagen unterstützen.