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Zitierfest

DSGVO · Datenschutz-Grundverordnung

Erwägungsgrund 8 DSGVO

Amtliche Fassung, Stand 04.05.2016.

Wenn in dieser Verordnung Präzisierungen oder Einschränkungen ihrer Vorschriften durch das Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen sind, können die Mitgliedstaaten Teile dieser Verordnung in ihr nationales Recht aufnehmen, soweit dies erforderlich ist, um die Kohärenz zu wahren und die nationalen Rechtsvorschriften für die Personen, für die sie gelten, verständlicher zu machen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Erwägungsgrund 8 DSGVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Erwägungsgrund 8 DSGVO? Zitiere den Wortlaut.“

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