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Zitierfest

DMA · Digital Markets Act – Verordnung über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor

Art. 43 DMA – Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern

Amtliche Fassung, Stand 12.10.2022.

Für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden, gilt die Richtlinie (EU) 2019/1937.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 43 DMA verweisen