Die Wahl zum Mitglied des Präsidiums kann ablehnen,
- 1. wer das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet hat;
- 2. wer in den letzten vier Jahren Mitglied des Präsidiums gewesen ist.
BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung
Die Wahl zum Mitglied des Präsidiums kann ablehnen,
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 181 BRAO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 181 BRAO? Zitiere den Wortlaut.“