Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 487 BGB – Abweichende Vereinbarungen

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Von den Vorschriften dieses Titels darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Titels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 487 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 487 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten