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Zitierfest

BewG · Bewertungsgesetz

Anlage 35 BewG – (zu § 241 Absatz 5) Gruppen der Zweige des Tierbestands nach der Flächenabhängigkeit

Amtliche Fassung, Stand 22.06.2026.

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1826)

  • 1. Mehr flächenabhängige Zweige des Tierbestands:

Pferdehaltung,

Pferdezucht,

Schafzucht,

Schafhaltung,

Rindviehzucht,

Milchviehhaltung,

Rindviehmast.

  • 2. Weniger flächenabhängige Zweige des Tierbestands:

Schweinezucht,

Schweinemast,

Hühnerzucht,

Entenzucht,

Gänsezucht,

Putenzucht,

Legehennenhaltung,

Junghühnermast,

Entenmast,

Gänsemast,

Putenmast.

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