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Zitierfest

BewG · Bewertungsgesetz

Anlage 33 BewG – (zu § 238 Absatz 2) Weitere den Ertragswert erhöhende Umstände

Amtliche Fassung, Stand 22.06.2026.

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2299)

Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EUR
Abgegrenzte Standortfläche der Windenergieanlagepro Ar59,58

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