Die Aufsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten (Kommunalaufsicht) hat im öffentlichen Interesse sicherzustellen, dass die Verwaltung der Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen erfolgt. Sie ist Rechtsaufsicht.
BbgKVerf · Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Brandenburgische Kommunalverfassung - BbgKVerf) vom 5. März 2024
§ 109 BbgKVerf – Kommunalaufsicht
Amtliche Fassung, Stand 18.12.2025.