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Zitierfest

BbgBO · Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018

§ 43 BbgBO – Sanitäre Anlagen

Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.

Fensterlose Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.

Verweise

Vorschriften, die auf § 43 BbgBO verweisen