Personen und Stellen, denen die Daten im Einzelfall nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften offengelegt werden dürfen.
BaySchO · Bayerische Schulordnung
Anlage 1.4 (6) BaySchO – Kategorien der Empfänger, denen die personenbezogenen Daten offengelegt werden
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.4 (6) BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.4 (6) BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“