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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.4 (6) BaySchO – Kategorien der Empfänger, denen die personenbezogenen Daten offengelegt werden

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.

Personen und Stellen, denen die Daten im Einzelfall nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften offengelegt werden dürfen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.4 (6) BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.4 (6) BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

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