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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.4.1 (4) BaySchO – Externe Empfänger: Auftragsverarbeiter

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.

Die Daten werden dem/den von der Schule beauftragten Auftragsverarbeiter/n unter den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO offengelegt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.4.1 (4) BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.4.1 (4) BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

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