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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.3.5 (2) BaySchO – Daten sonstiger Betroffener

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.

Daten (z.B. Fotos), in deren Veröffentlichung im schulinternen passwortgeschützten Bereich die Betroffenen wirksam eingewilligt haben

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.3.5 (2) BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.3.5 (2) BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

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