- a) schriftliche/mündliche/Gesamt-Noten oder Verbalbeurteilungen der Prüfungsfächer
- b) Bestehen der Abschlussprüfung
- c) Bemerkungen über eventuellen Notenausgleich und eventuelles Überwiegen der Jahresnote
- d) Zeugnisbemerkungen
BaySchO · Bayerische Schulordnung
Anlage 1.3.5.2 BaySchO – Ergebnis der Abschlussprüfung
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.3.5.2 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.3.5.2 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“