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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.3.5.2 BaySchO – Ergebnis der Abschlussprüfung

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
  • a) schriftliche/mündliche/Gesamt-Noten oder Verbalbeurteilungen der Prüfungsfächer
  • b) Bestehen der Abschlussprüfung
  • c) Bemerkungen über eventuellen Notenausgleich und eventuelles Überwiegen der Jahresnote
  • d) Zeugnisbemerkungen

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.3.5.2 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.3.5.2 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

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