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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.3.4.3 (3) BaySchO – Gesundheitsdaten

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
  • a) Form einer Behinderung
  • b) Angaben zu Krankheiten, soweit sie für die Stützpunktschulen und Bereichslehrkräfte von Bedeutung sind
  • c) festgestellte Teilleistungsstörung
  • d) sonderpädagogischer Förderbedarf
  • e) sonderpädagogisches Gutachten (nur im begründeten Einzelfall und wenn Landesrecht dies zulässt)

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.3.4.3 (3) BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.3.4.3 (3) BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

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