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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.3.4.3 BaySchO – Personen, die von Video- oder Tonübertragungen erfasst werden, ohne selbst Nutzer der betreffenden Anwendung zu sein (z.B. Schulbegleitungen)¹

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
  • a) Videobild oder Bildschirmanzeige bei Videonutzung,
  • b) Ton bei Videonutzung oder Telefonie (bei Video- oder Telefonkommunikation)

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.3.4.3 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.3.4.3 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

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