Die Datenkategorien gemäß Nr. 3.1.1 und 3.1.3³ (Pädagogisches Personal), soweit für diese zutreffend.
BaySchO · Bayerische Schulordnung
Anlage 1.3.4.1 BaySchO – Externe Unterrichtspartner im Sinne des Art. 2 Abs. 5 BayEUG:
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.3.4.1 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.3.4.1 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“