- a) Dauer (von, bis)
- b) Kalendertage
- c) Schultage
- d) Art
- e) Grund
- f) Übermittlungsweg
BaySchO · Bayerische Schulordnung
Anlage 1.3.2.20 BaySchO – Fehltage
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.3.2.20 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.3.2.20 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“