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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.3.2.12 BaySchO – Angaben zur Schulbegleitung

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
  • a) Kostenträger
  • b) Leistungserbringer
  • c) Ende der Kostenübernahme (Jahr)

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.3.2.12 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.3.2.12 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

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