- a) Kostenträger
- b) Leistungserbringer
- c) Ende der Kostenübernahme (Jahr)
BaySchO · Bayerische Schulordnung
Anlage 1.3.2.12 BaySchO – Angaben zur Schulbegleitung
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.3.2.12 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.3.2.12 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“