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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.3.1.3.4 BaySchO – Videobild, Bildschirmanzeige und Ton¹

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
  • a) Videobild oder Bildschirmanzeige bei Videonutzung (optional: Freigabe für die betroffenen Personen freiwillig)
  • b) Ton bei Videonutzung oder Telefonie (bei Video- oder Telefonkommunikation)

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.3.1.3.4 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.3.1.3.4 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

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