- a) klassen-, fach- oder schulbezogene Information oder Gruppenmitgliedschaften, soweit erforderlich mit wirksamer Einwilligung der Lehrkraft
- b) Lesebestätigung (Datum, Uhrzeit)
BaySchO · Bayerische Schulordnung
Anlage 1.3.1.2 (3) BaySchO – Angaben in schulinternen Informationsplattformen
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.3.1.2 (3) BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.3.1.2 (3) BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“