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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.3.1.18 BaySchO – Angaben mit Bezug zur Erstellung von Zeugnissen

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
  • a) Zeugnisunterzeichner
  • b) Vorsitzende des Prüfungsausschusses zentraler Abschlussprüfungen

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.3.1.18 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.3.1.18 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

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