- a) Lehrkräfte der Stammschule
- b) Lehrkräfte der Stützpunktschulen
- c) Bereichslehrkräfte
- d) Schülerinnen und Schüler
- e) Erziehungsberechtigte
- f) Nutzungsberechtigte des Verfahrens
BaySchO · Bayerische Schulordnung
Anlage 1.2 (7) BaySchO – Kategorien der betroffenen Personen
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.2 (7) BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.2 (7) BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“