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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.1 (6) BaySchO – Zwecke der Verarbeitung

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
  • a) Schutz von Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum der Personen, die sich im Bereich der Schule oder in deren unmittelbarer Nähe aufhalten.
  • b) Schutz der schulischen Einrichtung vor Sachbeschädigung und Diebstahl.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.1 (6) BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.1 (6) BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

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