(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
BÄO · Bundesärzteordnung
§ 16 BÄO
Amtliche Fassung, Stand 20.03.2024.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 16 BÄO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 16 BÄO? Zitiere den Wortlaut.“